Asylverfahren und Kochtag "Taste the World"

Der Kochtag «Taste the World» von Caritas hat mir einen Einblick gegeben, in was für einem schwierigen und belastendem Prozedere sich die Asylsuchenden befinden. Deshalb war es schön zu sehen, wie sie am Kochtag ihre Sorgen etwas vergessen und einfach mal Spass haben konnten. Sie freuten sich sehr, Gerichte aus ihrem Heimatland zuzubereiten. Kochen und frische Lebensmittel ins Zentrum zu nehmen, ist nämlich verboten. Am Kochtag wurde jedoch nicht nur gekocht, sondern auch viel gespielt. In kleinen Gruppen spielten viele Uno oder Memory, doch auch Fussball und Federball wurde gespielt. Es war also für Jede*n etwas dabei. Und so verging die Zeit wie im Fluge. Zum Schluss verspeisten wir alle gemeinsam die leckeren Gerichte aus verschiedenen Ländern und Kulturen. Die Freude der Teilnehmenden war sehr gross und ihre Dankbarkeit war deutlich zu spüren!

Da ich den Kontakt mit den Asylsuchenden sehr geschätzt habe, wollte ich mehr über die Situation erfahren, in der sie sich befinden. Aus diesem Grund habe ich mich diese Woche intensiver mit dem Asylverfahren in der Schweiz befasst und viel Neues darüber gelernt.

Ein Asylantrag kann nur an der Schweizer Grenze oder in einem Bundesasylzentrum selbst getätigt werden. Nicht also im Ausland. Anschliessend kommt die/der Asylsuchende in ein Bundesasylzentrum. In der Schweiz gibt es sechs verschiedene Asylregionen mit je einem Bundesasylzentrum. Die Asylsuchende Person wird einem dieser Bundesasylzentren zugewiesen. Damit die Abläufe im Bundesasylzentrum möglichst effizient sind, arbeiten (in der Theorie) alle, die bei einem Asylverfahren mitwirken, unter einem Dach (z.B. SEM Mitarbeiter, ÜbersetzerInnen, der Rechtsschutz und die Rückkehrberatung). Dort wird geprüft, ob die Person Anrecht auf den Schutz der Schweiz hat. Sobald die Person im Asylzentrum angekommen ist, wird sie registriert, fotografiert, ihre Personalien werden aufgenommen, die Fingerabdrücke in einer Datenbank erfasst, Ausweise und Pässe eingezogen, und es erfolgt ein erster Gesundheitscheck. Während des Asylverfahrens erhalten die Personen mit Migrationshintergrund Sozialhilfe, wenn sie keine Ersparnisse haben (im Jahre 2017 erhielten etwa 86% der Asylsuchenden und Flüchtlinge Sozialhilfe). Dieser Betrag variiert und ist von Kanton zu Kanton und von Aufenthaltsstation zu Aufenthaltsstation verschieden. Ausserdem erhalten alle während des Asylverfahrens von Anfang an eine kostenlose Rechtsvertretung. Diese unterstützt sie im ganzen Verfahren und begleitet sie zu den Befragungen, in welcher die Asylsuchende Person die Fluchtgründe schildert und die Beweise dafür vorlegen kann. Gibt es Zweifel an ihrer Herkunft, so muss sie zum Beispiel Fragen zu ihrem Land beantworten, aus dem sie angeblich stammt. So wird geprüft, ob die Person als Flüchtling anerkannt wird und Asyl erhält.  Ab wann ein Flüchtling in der Schweiz als Flüchtling gilt, wurde bereits 1951 in der Genfer Flüchtlingskonvention beschlossen: «Flüchtlinge sind Personen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind.» Ist der Entscheid klar, erfährt die Asylsuchende Person spätestens nach acht Tagen, ob sie in der Schweiz bleiben darf oder nicht. Wenn das Staatssekretariat für Migration (SEM) für die Überprüfung mehr Zeit benötigt, beginnt das erweiterte Verfahren, welches bis zu einem Jahr dauern kann. So lange wird die Person in einem kantonalen Zentrum untergebracht. Wird das Asylgesuch bewilligt, erhält die Person Asyl und eine Aufenthaltsbewilligung B. Ausserdem wird sie einem Kanton zugewiesen, der für ihre Integration zuständig ist. Ist der Entscheid allerdings negativ, muss der/die Asylsuchende die Schweiz wieder verlassen, sofern das Leben in seinem/ihrem Heimatland nicht gefährdet ist und die Rückkehr zumutbar und durchführbar ist. Wenn die Rückkehr nicht möglich ist, wird die Person vorläufig von der Schweiz aufgenommen und erhält dafür einen Ausweis F (im Jahre 2018 erhielten etwa ein Drittel aller Asylsuchenden und Flüchtlinge einen F Ausweis). Menschen mit einem F Ausweis haben auch die Möglichkeit arbeiten zu gehen. Allerdings ist das sehr schwierig, da viele Arbeitgeber*innen niemanden mit einer provisorischen Aufenthaltsgenehmigung einstellen wollen. Sobald sich aber die Situation in ihrem Heimatland wieder normalisiert hat, müssen sie die Schweiz verlassen. Es gibt aber auch immer wieder Fälle, bei denen die asylsuchenden Personen einfach verschwinden und ohne Papiere in der Schweiz leben.

Ein weiterer Grund, weshalb eine Asylsuchende Person die Schweiz verlassen muss, ist, wenn sie bereits in einem anderen Land in der EU registriert wurde (Dublin-Verfahren). Das SEM (Staatssekretariat für Migration) überprüft dann, ob der*die Asylbewerber*in in dieses Land zurück gebracht werden kann. Dieses Land ist dann für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Dies kann allerdings auch problematisch werden. Ein aktueller Fall ist zum Beispiel Kroatien. Dieses Land gehört auch zum Dublin-Staat. Deshalb werden Asylsuchende, welche in der Schweiz einen negativen Entschied erhalten haben, trotzdem nach Kroatien zurückgeschickt, obwohl sie dort kein faires Asylverfahren erwarten können. Ausserdem werden sie an der kroatischen Grenze gefoltert und misshandelt. Das ist auch der Grund, weshalb das Zurückschicken von anderen Ländern, z.B. Deutschland, nach Kroatien nicht möglich ist. Die Schweiz tut dies aber trotzdem.

Seit 2019 geht das ganze Asylverfahren schneller. Die Frist für den Entscheid, ob eine Asylsuchende Person in der Schweiz bleiben darf oder nicht, wurde von 400 auf 140 Tagen verkürzt (inklusive Rekursmöglichkeiten). So können bis zu 29'000 Asylgesuche pro Jahr bearbeitet werden. Dies hat allerdings nicht nur Vorteile. Viele meinen, dass so der Fokus nur auf Schnelligkeit und Effizienz liegt und deshalb häufig der Rechtsschutz, die Fairness und die Qualität der Verfahren etwas vergessen geht. So kommt es, dass oft die Asylgründe zu wenig genau abgeklärt werden und immer wieder Fehlentscheide gefällt werden.

Die Asylpolitik ist ein Thema, dass die Schweiz sehr spaltet. Die rechtskonservative schweizerische Volkspartei sagt, die Schweiz sei zu nachgiebig gegenüber Asylsuchenden. Deshalb waren viele gegen die Eröffnung von neuen Asylzentren. Die Linken Parteien finden hingegen, dass man mehr für diejenigen tun soll, die auch wirklich Hilfe benötigen. Deshalb kritisieren sie das jetzige Asylverfahren, die Beschränkung der Aus- und Eingangszeiten in den Bundesasylzentren und die Durchsuchungsverfahren.

 

Von Jana R.